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CH-BL
§ 38 Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL) - Schneeräumung, Bekämpfung von Glatteis
Belastungen des Bodens
§ 38 USG BL · Schneeräumung, Bekämpfung von Glatteis
1. Der Regierungsrat kann Gebiete bezeichnen, in denen die Verwendung von bestimmten Auftaumitteln zur Schneeräumung und zur Bekämpfung von Glatteis im Interesse der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit oder der Vegetation verboten ist.