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CH-BL
§ 34 Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL) - Beratung in Fragen der umweltverträglichen Bewirtschaftung
Belastungen des Bodens
§ 34 USG BL · Beratung in Fragen der umweltverträglichen Bewirtschaftung
1. Der Kanton sorgt dafür, dass die landwirtschaftlichen Betriebe und die Gärtnereien in Fragen der umweltverträglichen Bodenbewirtschaftung und Düngung beraten werden. Die Beratung ist kostenlos.
2. Die Gemeinden und der Kanton beraten die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Familien- und Pflanzlandgärten in gleicher Weise.
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