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780 CH-BL

§ 22 Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL) - Beseitigung der Siedlungsabfälle

Abfälle - Beseitigung der Abfälle
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§ 22 USG BL · Beseitigung der Siedlungsabfälle

1. Der Kanton sorgt für die Beseitigung der nicht wiederverwertbaren Siedlungsabfälle.

2. ...

3. ...

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