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780 CH-BL

§ 15 Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL) - Höchstgeschwindigkeiten auf Kantonsstrassen

Immissionsschutz - Umweltbelastungen aus dem Verkehr
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§ 15 USG BL · Höchstgeschwindigkeiten auf Kantonsstrassen

1. Die kantonale Behörde verfügt auf Kantonsstrassen reduzierte Höchstgeschwindigkeiten, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes nötig ist.

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