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780.11 USV CH-BL

§ 53 Verordnung über den Umweltschutz (USV) - Aufhebung bisherigen Rechts

Vollzug und Verfahren - Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts
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§ 53 USV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Regierungsratsverordnung vom 22. Mai 1979 über die Verbindlicherklärung von eidgenössischen Empfehlungen und Richtlinien auf dem Gebiete der Lufthygiene wird aufgehoben.

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