780.11
USV
CH-BL
§ 53 Verordnung über den Umweltschutz (USV) - Aufhebung bisherigen Rechts
Vollzug und Verfahren - Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts
§ 53 USV · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Regierungsratsverordnung vom 22. Mai 1979 über die Verbindlicherklärung von eidgenössischen Empfehlungen und Richtlinien auf dem Gebiete der Lufthygiene wird aufgehoben.