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780.11 USV CH-BL

§ 31 Verordnung über den Umweltschutz (USV) - Auszahlung der Beiträge

Belastungen des Bodens - Abgeltung von Massnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit (§ 35 Abs. 1 [USG BL](https://bl.clex.ch/data/780/de/art35))
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§ 31 USV · Auszahlung der Beiträge

1. Der Ebenrain zahlt die Beiträge auf Gesuch hin aus. Er kann Bedingungen an die Auszahlung knüpfen und legt den Zeitpunkt der Zahlung fest.

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