780.11
USV
CH-BL
§ 31 Verordnung über den Umweltschutz (USV) - Auszahlung der Beiträge
Belastungen des Bodens - Abgeltung von Massnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit (§ 35 Abs. 1 [USG BL](https://bl.clex.ch/data/780/de/art35))
§ 31 USV · Auszahlung der Beiträge
1. Der Ebenrain zahlt die Beiträge auf Gesuch hin aus. Er kann Bedingungen an die Auszahlung knüpfen und legt den Zeitpunkt der Zahlung fest.