780.11
USV
CH-BL
§ 28 Verordnung über den Umweltschutz (USV) - Beratung
Belastungen des Bodens - Bodenuntersuchungen (§ 34 [USG BL](https://bl.clex.ch/data/780/de/art34))
§ 28 USV · Beratung
1. Der Ebenrain berät die Untersuchungspflichtigen entsprechend ihren Bedürfnissen und den Resultaten der Bodenuntersuchungen.
2. Es kann einzelbetriebliche Nährstoffbilanzen und Düngungspläne erstellen.
3. Der Ebenrain berät auch die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Familien- und Pflanzlandgärten entsprechend den Bedürfnissen oder auf Anfrage.