761.111
BR
CH-BL
§ 6 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen (Beitragsreglement, BR) - Eigenleistungen
Beiträge
§ 6 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen · Eigenleistungen
1. Die Abgeltung von Eigenleistungen der gesuchstellenden Person richtet sich nach den Richtlinien der BGV für Eigenleistungen im Schadenfall.