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761.111 BR CH-BL

§ 6 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen (Beitragsreglement, BR) - Eigenleistungen

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§ 6 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen · Eigenleistungen

1. Die Abgeltung von Eigenleistungen der gesuchstellenden Person richtet sich nach den Richtlinien der BGV für Eigenleistungen im Schadenfall.

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