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761.111 BR CH-BL

§ 3 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen (Beitragsreglement, BR) - Grundlagen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen · Grundlagen

1. Für die Beurteilung der präventiven Schutzmassnahmen gegen Brandschäden sind die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) massgebend (§ 4 Absatz 1 BNPG).

2. ...

3. Bei ausserordentlichen Beiträgen an kollektiv wirkende bauliche Schutzmassnahmen («kollektive Massnahmen») gegen gravitative Naturgefahren sind die für die Beurteilung und Dimensionierung massgebenden Regelwerke und Parameter vorgängig mit der BGV festzulegen.

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