761.111
BR
CH-BL
§ 3 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen (Beitragsreglement, BR) - Grundlagen
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen · Grundlagen
1. Für die Beurteilung der präventiven Schutzmassnahmen gegen Brandschäden sind die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) massgebend (§ 4 Absatz 1 BNPG).
2. ...
3. Bei ausserordentlichen Beiträgen an kollektiv wirkende bauliche Schutzmassnahmen («kollektive Massnahmen») gegen gravitative Naturgefahren sind die für die Beurteilung und Dimensionierung massgebenden Regelwerke und Parameter vorgängig mit der BGV festzulegen.