761.111
BR
CH-BL
§ 10 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen (Beitragsreglement, BR) - Vorabklärung
Verfahren
§ 10 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen · Vorabklärung
1. Zur Klärung der Schutzziele und möglicher Massnahmen bietet die BGV eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.
2. Umfangreiche, aufwendige und kostenintensive Projekte sind mit der BGV in der Vorprojektphase zu besprechen.
3. Für ausserordentliche Beiträge gemäss § 4 Abs. 3 Bst. a und b legt die BGV Umfang und Höhe ihrer Beiträge sowie die Dauer der Gültigkeit aufgrund eines (Vor-)Projekts fest. Dieses muss verbindliche Angaben zum Terminplan, zu Beiträgen durch Bund, Kanton und/oder Gemeinden sowie zu Kostenbeteiligungen respektive Anstösserbeiträgen für Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen der BGV enthalten.