Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
761.111 BR CH-BL

§ 10 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen (Beitragsreglement, BR) - Vorabklärung

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen · Vorabklärung

1. Zur Klärung der Schutzziele und möglicher Massnahmen bietet die BGV eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.

2. Umfangreiche, aufwendige und kostenintensive Projekte sind mit der BGV in der Vorprojektphase zu besprechen.

3. Für ausserordentliche Beiträge gemäss § 4 Abs. 3 Bst. a und b legt die BGV Umfang und Höhe ihrer Beiträge sowie die Dauer der Gültigkeit aufgrund eines (Vor-)Projekts fest. Dieses muss verbindliche Angaben zum Terminplan, zu Beiträgen durch Bund, Kanton und/oder Gemeinden sowie zu Kostenbeteiligungen respektive Anstösserbeiträgen für Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen der BGV enthalten.

← § 9 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen (Beitragsreglement, BR) - Regelungsbereich § 11 Reglement über Beiträge an freiwillige Schutzmassnahmen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →