761.1
CH-BL
§ 4 Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen - Periodizität
§ 4 Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen · Periodizität
1. Die Periodizität der Prüfung von Feuerungsanlagen richtet sich insbesondere nach Brennstoff, Leistung, Nutzungsintensität, Verschmutzungsgrad und Anlagealter sowie nach Herstellerangaben, technischen Spezifikationen und Empfehlungen der Fachperson.