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761.1 CH-BL

§ 4 Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen - Periodizität

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§ 4 Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen · Periodizität

1. Die Periodizität der Prüfung von Feuerungsanlagen richtet sich insbesondere nach Brennstoff, Leistung, Nutzungsintensität, Verschmutzungsgrad und Anlagealter sowie nach Herstellerangaben, technischen Spezifikationen und Empfehlungen der Fachperson.

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