761.1
CH-BL
§ 3 Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen - Erfüllung der Sorgfaltspflicht
§ 3 Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen · Erfüllung der Sorgfaltspflicht
1. Die Sorgfaltspflicht gilt als erfüllt, wenn in zweckmässigen Zeitabständen durch eine Fachperson eine sicherheitstechnische Prüfung vorgenommen wird und allenfalls festgestellte Sicherheitsmängel behoben werden.