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761.1 CH-BL

§ 3 Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen - Erfüllung der Sorgfaltspflicht

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§ 3 Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen · Erfüllung der Sorgfaltspflicht

1. Die Sorgfaltspflicht gilt als erfüllt, wenn in zweckmässigen Zeitabständen durch eine Fachperson eine sicherheitstechnische Prüfung vorgenommen wird und allenfalls festgestellte Sicherheitsmängel behoben werden.

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