761.1
CH-BL
§ 2 Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen - Eigenverantwortung
§ 2 Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen · Eigenverantwortung
1. Die Gewährleistung der Brandsicherheit bei Feuerungsanlagen liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Betreiberinnen und Betreiber der Feuerungsanlagen.