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760.11 FWV CH-BL

§ 3 Verordnung über die Feuerwehr (FWV) - Mustererlasse

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 FWV · Mustererlasse

1. Die Finanz- und Kirchendirektion stellt den Einwohnergemeinden Muster für Feuerwehrreglemente, Zusammenarbeitsverträge sowie Zweckverbandsstatuten zur Verfügung.

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