760.11
FWV
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Feuerwehr (FWV) - Mustererlasse
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 FWV · Mustererlasse
1. Die Finanz- und Kirchendirektion stellt den Einwohnergemeinden Muster für Feuerwehrreglemente, Zusammenarbeitsverträge sowie Zweckverbandsstatuten zur Verfügung.