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731 CH-BL

§ 9 Gesetz über den Bevölkerungsschutz im Kanton Basel-Landschaft (Bevölkerungsschutzgesetz BL, BSG BL) - Strategische Führung

Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden
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§ 9 Bevölkerungsschutzgesetz BL, BSG BL · Strategische Führung

1. Die Gemeinderäte nehmen bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen die strategische Führung wahr.

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