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731 CH-BL

§ 8 Gesetz über den Bevölkerungsschutz im Kanton Basel-Landschaft (Bevölkerungsschutzgesetz BL, BSG BL) - Aufgaben der Einwohnergemeinden

Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden
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§ 8 Bevölkerungsschutzgesetz BL, BSG BL · Aufgaben der Einwohnergemeinden

1. Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Vorsorgeplanung, die Vorhalteleistungen sowie für die Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen.

2. Sie sind insbesondere zuständig für

a. das Planen von Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihren Lebensgrundlagen;

b. das Treffen von Massnahmen zur Begrenzung und Bewältigung von Ereignissen;

c. die Planung und Koordination der Instandstellung der Infrastruktur;

d. die Bereitstellung ihrer Mittel für das Schadenplatzkommando sowie für innerkantonale, nationale und internationale Hilfeleistungen;

e. die Fortbildung der Gemeindeführungsstäbe gemäss den Empfehlungen des Kantons;

f. die Einsatzbereitschaft ihrer Stäbe.

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