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731 CH-BL

§ 13 Gesetz über den Bevölkerungsschutz im Kanton Basel-Landschaft (Bevölkerungsschutzgesetz BL, BSG BL) - Ausbildung

Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden
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§ 13 Bevölkerungsschutzgesetz BL, BSG BL · Ausbildung

1. Die Mitglieder der Gemeindeführungsstäbe sind verpflichtet, eine ihren Aufgaben entsprechende Grundausbildung zu absolvieren.

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