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731 CH-BL

§ 10 Gesetz über den Bevölkerungsschutz im Kanton Basel-Landschaft (Bevölkerungsschutzgesetz BL, BSG BL) - Organisation

Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden
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§ 10 Bevölkerungsschutzgesetz BL, BSG BL · Organisation

1. Die Einwohnergemeinden stimmen ihre Organisationen und Einsatzräume nach Möglichkeit aufeinander ab.

2. Bei Überlagerung der Einsatzräume regeln sie zusammen mit den Partnerorganisationen die Führungszuständigkeiten.

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