Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
731.11 KFSOOS-CSMCC CH-BL

§ 3 Verordnung zum Bevölkerungsschutzgesetz im Kanton Basel-Landschaft (Vo BSG BL) - Gemeindeführungsstäbe sowie Regionale Führungsstäbe

Führungsstäbe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Vo BSG BL · Gemeindeführungsstäbe sowie Regionale Führungsstäbe

1. Die Grundstruktur der Gemeindeführungsstäbe sowie der Regionalen Führungsstäbe gliedert sich wie folgt

a. Stabsleitung;

b. Führungsunterstützung;

c. Fachdienste.

2. Die strategische Führung der Einwohnergemeinde legt die Organisation ihres Gemeindeführungsstabs oder ihres Regionalen Führungsstabs im Einzelnen fest und wählt die Mitglieder.

← § 2 Vo BSG BL Verordnung zum Bevölkerungsschutzgesetz im Kanton Basel-Landschaft (Vo BSG BL) - Zuständiges Amt § 4 Vo BSG BL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →