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§ 23 Verordnung zum Bevölkerungsschutzgesetz im Kanton Basel-Landschaft (Vo BSG BL) - Aufgaben des Kantons

Kulturgüterschutz
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§ 23 Vo BSG BL · Aufgaben des Kantons

1. Das AMB ist die zuständige Stelle für die Sicherung der Kulturgüter.

2. Es übernimmt in Zusammenarbeit mit weiteren Stellen die Umsetzung der Massnahmen im Bereich Kulturgüterschutz.

3. Es hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Vollzug der kantonalen Belange des Kulturgüterschutzes;

b. Sicherstellung der Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege, dem Amt für Kultur, den zuständigen Stellen des Bundes sowie weiteren Organisationen;

c. Beaufsichtigung und Koordination des kommunalen Vollzugs der Massnahmen, insbesondere der Inventarisierung zum Schutz der Kulturgüter;

d. Leitung und Koordination der Massnahmen für die Sicherstellungsdokumentationen, die Sicherheitskopien sowie die Bereitstellung von Kulturgüterschutzräumen;

e. Aus- und Weiterbildung der Kulturgüterschutzspezialistinnen und Kulturgüterschutzspezialisten des Zivilschutzes.

4. Die kantonale Denkmalpflege und das Amt für Kultur arbeiten für die Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit dem Kulturgüterschutz mit dem AMB zusammen.

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