731.11
KFSOOS-CSMCC
CH-BL
§ 22 Verordnung zum Bevölkerungsschutzgesetz im Kanton Basel-Landschaft (Vo BSG BL) - Aufgaben der Einwohnergemeinden
Kulturgüterschutz
§ 22 Vo BSG BL · Aufgaben der Einwohnergemeinden
1. Die Einwohnergemeinden melden das von ihnen beschlossene Inventar zu den Kulturgütern von lokaler Bedeutung dem AMB.
2. Sie melden dem AMB jährlich allfällige Änderungen zum Kulturgüterschutzinventar.
3. Sie erstellen eine Gefahrenanalyse und eine Risikobeurteilung der Kulturgüter von lokaler Bedeutung.