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719.411 CH-BL

§ 9 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob - Controlling

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§ 9 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob · Controlling

1. Die Bikantonale Geschäftsstelle erstellt jährlich einen strukturierten Bericht über die Zielerreichung und besondere Vorkommnisse oder Ereignisse zuhanden der Vorstehenden des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft.

2. Die Vorstehenden des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft beurteilen die erbrachten Leistungen gemeinsam und legen die Zielsetzung fest.

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