719.411
CH-BL
§ 9 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob - Controlling
§ 9 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob · Controlling
1. Die Bikantonale Geschäftsstelle erstellt jährlich einen strukturierten Bericht über die Zielerreichung und besondere Vorkommnisse oder Ereignisse zuhanden der Vorstehenden des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft.
2. Die Vorstehenden des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft beurteilen die erbrachten Leistungen gemeinsam und legen die Zielsetzung fest.