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719.411 CH-BL

§ 7 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob - Infrastruktur und Ausrüstung

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§ 7 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob · Infrastruktur und Ausrüstung

1. Der Standort der Bikantonalen Geschäftsstelle befindet sich in den Büroräumlichkeiten der Verkehrspolizei des Kantons Basel-Stadt, Stützpunkt Autobahnpolizei, in Basel, auf deren Dienste (Sekretariat, Räume, Informatikdienste, Facility Services etc.) sie Zugriff hat.

2. Die für die Erbringung der Leistungen nötige Infrastruktur wird von der Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt zur Verfügung gestellt.

3. Die Büro-IT-Infrastruktur wird mit dem Netzwerk des Kantons Basel-Landschaft verbunden.

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