719.411
CH-BL
§ 5 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob - Amtshilfe
§ 5 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob · Amtshilfe
1. Die Zusammenarbeit der Amtsstellen beider Kantone ist auf dem Gebiet des Eventverkehrs St. Jakob zu gewährleisten.