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§ 2 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob - Organisation

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§ 2 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob · Organisation

1. Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind mit je 1 Mitglied der beiden Regierungsräte Basel-Stadt und Basel-Landschaft, namentlich den Vorstehenden des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, im politischen Steuerungsausschuss vertreten. Ihnen obliegt die politische Steuerung, insbesondere im Falle von Uneinigkeiten auf strategischer Ebene.

2. Ein strategisches Steuerungsgremium begleitet die Geschäftsstelle in über das Tagesgeschäft bzw. die einzelnen Events hinausgehenden Fragen und fällt entsprechende Beschlüsse. Das strategische Steuerungsgremium besteht aus Vertretenden der beiden Kantonspolizeien Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie des Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft.

3. Die Bikantonale Geschäftsstelle untersteht administrativ dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt.

4. Die Bikantonale Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Basel. Der Sitz kann durch Beschluss beider Regierungsräte verlegt werden.

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