719.411
CH-BL
§ 11 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob - Dauer und Auflösung
§ 11 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob · Dauer und Auflösung
1. Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jeweils auf Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten schriftlich aufgelöst werden.