Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
719.411 CH-BL

§ 11 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob - Dauer und Auflösung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob · Dauer und Auflösung

1. Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jeweils auf Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten schriftlich aufgelöst werden.

← § 10 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob Geltungsbereich, Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →