719.411
CH-BL
§ 10 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob - Konfliktbewältigung und Vertragsanpassungen
§ 10 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob · Konfliktbewältigung und Vertragsanpassungen
1. Führen die Regelungen dieser Vereinbarung im konkreten Fall nicht zu einem klaren Entscheid, so verständigen sich die Vorstehenden des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft einvernehmlich.
2. Im gegenseitigen Einvernehmen sind Anpassungen dieser Vereinbarung jederzeit möglich. Diese bedürfen der Schriftform.