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719.411 CH-BL

§ 10 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob - Konfliktbewältigung und Vertragsanpassungen

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§ 10 Vereinbarung über die Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob · Konfliktbewältigung und Vertragsanpassungen

1. Führen die Regelungen dieser Vereinbarung im konkreten Fall nicht zu einem klaren Entscheid, so verständigen sich die Vorstehenden des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft einvernehmlich.

2. Im gegenseitigen Einvernehmen sind Anpassungen dieser Vereinbarung jederzeit möglich. Diese bedürfen der Schriftform.

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