719.31
CH-BL
§ 8 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Planbare Nachbarschaftshilfe
Formen der Zusammenarbeit
§ 8 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Planbare Nachbarschaftshilfe
1. Sind besondere Einsatzkräfte wegen Ausbildungen, anderen Beanspruchungen oder Ausfällen von Mitarbeitenden für einen bestimmten Zeitraum nicht einsatzfähig, können die Einsatzbereitschaft und allfällig notwendige Einsätze auf Ersuchen hin für diesen Zeitraum durch die entsprechenden Einsatzkräfte des jeweils anderen Kantons abgedeckt werden.