719.31
CH-BL
§ 6 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Spontane Unterstützung auf Ersuchen
Formen der Zusammenarbeit
§ 6 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Spontane Unterstützung auf Ersuchen
1. Bei spontanen Ereignissen, die mit den eigenen verfügbaren Kräften nicht oder nur erschwert bewältigt werden können, leistet der jeweils andere Kanton auf Ersuchen des Einsatzkantons spontane Unterstützung durch geeignete Einsatzkräfte.
2. Spontane Nachbarschaftshilfe umfasst neben Kräften der Grundversorgung und des Ordnungsdienstes insbesondere auch spezialisierte Polizeikräfte mit besonderen Einsatzmitteln wie Intervention, Observation, Polizeihunde, Polizeiboote etc.