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719.31 CH-BL

§ 3 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Gemeinsame Einsätze auf dem Gebiet eines Kantons

Formen der Zusammenarbeit
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§ 3 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Gemeinsame Einsätze auf dem Gebiet eines Kantons

1. Für die polizeiliche Bewältigung von Veranstaltungen, Kundgebungen und anderen Ereignissen kann der jeweils andere Kanton die Polizei des Einsatzkantons mit den notwendigen polizeilichen Ressourcen unterstützen, wenn das Ereignis auch polizeiliche Interessen des entsendenden Kantons tangiert.

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