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719.31 CH-BL

§ 25 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Vorbehalt anderer Abkommen

Schlussbestimmungen
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§ 25 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Vorbehalt anderer Abkommen

1. Andere, im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung bereits bestehende schriftliche Abkommen über polizeiliche Leistungen bleiben vorbehalten.

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