719.31
CH-BL
§ 25 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Vorbehalt anderer Abkommen
Schlussbestimmungen
§ 25 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Vorbehalt anderer Abkommen
1. Andere, im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung bereits bestehende schriftliche Abkommen über polizeiliche Leistungen bleiben vorbehalten.