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719.31 CH-BL

§ 21 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Vorbehalt für Konkordatseinsätze

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§ 21 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Vorbehalt für Konkordatseinsätze

1. Unterstützungsleistungen im Rahmen des PKNW, der IKAPOL oder anderer spezieller schriftlicher Vereinbarungen werden nach den Regelungen dieser Konkordate bzw. Vereinbarungen entschädigt.

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