719.31
CH-BL
§ 21 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Vorbehalt für Konkordatseinsätze
Kosten
§ 21 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Vorbehalt für Konkordatseinsätze
1. Unterstützungsleistungen im Rahmen des PKNW, der IKAPOL oder anderer spezieller schriftlicher Vereinbarungen werden nach den Regelungen dieser Konkordate bzw. Vereinbarungen entschädigt.