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719.31 CH-BL

§ 19 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Vereinbarungen über standardisierten Mitteleinsatz und weitere Vereinbarungen (§§ 10 und 12)

Verfahren
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§ 19 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Vereinbarungen über standardisierten Mitteleinsatz und weitere Vereinbarungen (§§ 10 und 12)

1. Vereinbarungen über standardisierten Mittelansatz bei wiederkehrenden Veranstaltungen und weitere Vereinbarungen werden durch die Polizeikommandanten bzw. die Polizeikommandantinnen abgeschlossen.

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