719.31
CH-BL
§ 19 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Vereinbarungen über standardisierten Mitteleinsatz und weitere Vereinbarungen (§§ 10 und 12)
Verfahren
§ 19 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Vereinbarungen über standardisierten Mitteleinsatz und weitere Vereinbarungen (§§ 10 und 12)
1. Vereinbarungen über standardisierten Mittelansatz bei wiederkehrenden Veranstaltungen und weitere Vereinbarungen werden durch die Polizeikommandanten bzw. die Polizeikommandantinnen abgeschlossen.