719.31
CH-BL
§ 16 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Spontane Unterstützung auf Ersuchen (§ 6)
Verfahren
§ 16 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Spontane Unterstützung auf Ersuchen (§ 6)
1. Benötigen Einsatzkräfte vor Ort Unterstützung durch Polizeikräfte des Nachbarkantons, fordern sie diese Unterstützung bei ihrer Einsatz(leit)zentrale an. Die Einsatz(leit)zentrale stellt einen Unterstützungsantrag an die Einsatz(leit)zentrale des Partnerkantons.
2. Die Kompetenz zur Bewilligung spontaner Unterstützung richtet sich nach der Regelung des jeweiligen Kantons.