719.31
CH-BL
§ 13 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Polizeiliche Befugnisse
Rechtsstellung im Einsatzkanton
§ 13 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Polizeiliche Befugnisse
1. Die ausserkantonalen Polizeikräfte haben im Rahmen des grenzüberschreitenden Einsatzes für die erforderlichen Amtshandlungen polizeiliche Befugnisse gemäss den Gesetzen des Einsatzkantons. Bei gemeinsamen oder unterstützenden Einsätzen unterstehen sie der polizeilichen Leitung des Einsatzkantons.