719.31
CH-BL
§ 10 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Vereinbarungen über standardisierten Mittelansatz bei gemeinsamen Einsätzen
Formen der Zusammenarbeit
§ 10 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Vereinbarungen über standardisierten Mittelansatz bei gemeinsamen Einsätzen
1. Für regelmässig wiederkehrende Anlässe und Veranstaltungen können die Polizeikommandanten bzw. die Polizeikommandantinnen miteinander Vereinbarungen über einen standardisierten Mittelansatz für die Unterstützung abschliessen, bei Bedarf auch abgestuft nach vordefinierten Gefährdungslagen.
2. Solche Vereinbarungen können jeweils nach jeder einzelnen Veranstaltung, im Falle einer Vereinbarung für Sportveranstaltungen auf das Ende der jeweiligen Saison, gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden.