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719.31 CH-BL

§ 1 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Geltungsbereich

Geltungsbereich, Zweck
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§ 1 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft · Geltungsbereich

1. Durch diese Vereinbarung wird die Zusammenarbeit der Polizei Basel-Landschaft und der Kantonspolizei sowie der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizei, insbesondere bei grenzüberschreitenden und gemeinsamen Einsätzen geregelt.

2. Sie gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der beiden Kantone.

3. Sie ergänzt das Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz vom 20. Januar 1995 (PKNW) und die Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze vom 6. April 2006 (IKAPOL).

Geltungsbereich § 2 Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft →

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