719.21
CH-BL
Art. 14 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau über die Polizeitätigkeit auf den Autobahnen A2 und A3 - Pauschale
Kosten
Art. 14 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau über die Polizeitätigkeit auf den Autobahnen A2 und A3 · Pauschale
1. Für die Aufwendungen der Polizei des Kantons Basel-Landschaft entrichtet der Kanton Aargau eine jährliche Pauschale von Fr. 50'000.
2. Die Pauschale wird indexiert; der Ansatz gemäss Absatz 1 basiert auf dem Indexstand vom 1. Januar 1997 (Landesindex der Konsumentenpreise, Basis 1993).
3. Verändert sich der Index um mehr als 5 Punkte, wird die Vergütung nach oben oder unten angepasst.
4. Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnungstellung bis am 31. Januar des folgenden Jahres.