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719.1 CH-BL

Art. 7 Vereinbarung über die Polizeitätigkeit auf der Autobahn N 2 - Gerichtsstand

Zuständigkeit
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Art. 7 Vereinbarung über die Polizeitätigkeit auf der Autobahn N 2 · Gerichtsstand

1. Die strafbaren Handlungen in den Belchentunnels werden im Gebiet des Kantons Solothurn durch das Richteramt Olten-Gösgen und im Gebiet des Kantons Basel-Landschaft durch das Statthalteramt Waldenburg untersucht (StGB Art. 343, 345, 346 sowie SVG Art. 102 Ziffer 1).

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