Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
719.1 CH-BL

Art. 15 Vereinbarung über die Polizeitätigkeit auf der Autobahn N 2 - Vollzug

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 Vereinbarung über die Polizeitätigkeit auf der Autobahn N 2 · Vollzug

1. Die Vollzugsvorschriften werden durch Vereinbarung der Polizeidirektoren der beiden Kantone erlassen.

← Art. 14 Vereinbarung über die Polizeitätigkeit auf der Autobahn N 2 Autobahnpolizei Art. 16 Vereinbarung über die Polizeitätigkeit auf der Autobahn N 2 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →