Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
719.1 CH-BL

Art. 1 Vereinbarung über die Polizeitätigkeit auf der Autobahn N 2 - Autobahnpolizei

Gegenstand
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Vereinbarung über die Polizeitätigkeit auf der Autobahn N 2 · Autobahnpolizei

1. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn und der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vereinbaren, dass der Kriminal-, Sicherheits- und Ordnungsdienst auf der N 2 im Belchentunnel (von Km 35,1 bis Km 38,3) durch die Autobahnpolizei Baselland ausgeübt wird.

Autobahnpolizei Art. 2 Vereinbarung über die Polizeitätigkeit auf der Autobahn N 2 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →