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715.111 EZVAFD CH-BL

Art. 24 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Basel-Landschaft und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung - Strassenverkehrsrecht (EZV)

Besonderer Teil: Bereiche der Zusammenarbeit - Selbständige Erledigung durch das GWK bzw. die EZV
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Art. 24 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Basel-Landschaft und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung · Strassenverkehrsrecht (EZV)

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1. Ordnungsbussen | Anhang 13

2. SVG; Fahren in fahrunfähigem Zustand | Anhang 14

3. SVG; Fahren ohne Führerausweis, Missachtung von Beschränkungen oder Auflagen | Anhang 15

4. SVG; Nichteinhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften | Anhang 16

5. SVG; Fahrzeuge ohne gültige Kontrollschilder | Anhang 17

6. Abgelaufene Kontrollschilder an Fahrzeugen mit prov. Immatrikulation CH oder FL | Anhang 18

7. SVG; Widerhandlungen gegen die ADR/SDR Gesetzgebung | Anhang 19

8. Nichteinhaltung des Nacht- und Sonntagsfahrverbotes | Anhang 20

9. Übermasse und Übergewichte (Länge, Höhe, Breite, Gewicht) | Anhang 21

10. Ein-, Aus- und Durchfuhr von Radarwarngeräten | Anhang 22

11. Widerhandlungen im Bereich der Betriebssicherheit von Fahrzeugen | Anhang 23

12. Ladungssicherung | Anhang 24

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