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715.111 EZVAFD CH-BL

Art. 20 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Basel-Landschaft und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung - Personen-, Sach- und Fahrzeugfahndung

Besonderer Teil: Bereiche der Zusammenarbeit - Selbständige Erledigung durch das GWK bzw. die EZV
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Art. 20 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Basel-Landschaft und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung · Personen-, Sach- und Fahrzeugfahndung

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1. Amtshilfe im Fahndungsbereich Anhang 1

2. Aufenthaltsnachforschung Anhang 2

3. Fernhaltemassnahmen Anhang 3

4. Eröffnung Einreisesperre Anhang 4

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