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715.111 EZVAFD CH-BL

Art. 17 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Basel-Landschaft und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung - Zuständigkeit innerhalb der EZV

Besonderer Teil: Bereiche der Zusammenarbeit - Allgemeines
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Art. 17 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Basel-Landschaft und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung · Zuständigkeit innerhalb der EZV

1. Fällt eine Aufgabe innerhalb der EZV nicht nur in den Zuständigkeitsbereich des GWK, sondern auch in den zivilen Teil der Zollverwaltung, so wird dies nachfolgend durch den Vermerk "(EZV)" bezeichnet.

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