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704.11 CH-BL

§ 10 Verordnung zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition - Änderungen bisherigen Rechts

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 10 Verordnung zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition · Änderungen bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei vom 9. Juni 1992 wird wie folgt geändert: ...

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