703.11
CH-BL
§ 9 Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere - Aufhebung bisherigen Rechts
§ 9 Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Regierungsratsverordnung vom 27. Juni 1972 über das Halten wilder Tiere wird aufgehoben.