Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
703.11 CH-BL

§ 9 Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere - Aufhebung bisherigen Rechts

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Regierungsratsverordnung vom 27. Juni 1972 über das Halten wilder Tiere wird aufgehoben.

← § 8 Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere Geltungsbereich § 10 Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →