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702.12 CH-BL

§ 7 Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen - Inkrafttreten

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§ 7 Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

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