702.12
CH-BL
§ 7 Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen - Inkrafttreten
§ 7 Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.