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702.12 CH-BL

§ 3 Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen - Meldeauflage (Art. 6 und 7 Konkordat[[1]](#articletitle_text_fn_1535607_2_1_c))

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§ 3 Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen · Meldeauflage (Art. 6 und 7 Konkordat[[1]](#articletitle_text_fn_1535607_2_1_c))

1. Die Polizei Basel-Landschaft ordnet die Meldeauflagen gegenüber Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft an.

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