702.12
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen - Meldeauflage (Art. 6 und 7 Konkordat[[1]](#articletitle_text_fn_1535607_2_1_c))
§ 3 Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen · Meldeauflage (Art. 6 und 7 Konkordat[[1]](#articletitle_text_fn_1535607_2_1_c))
1. Die Polizei Basel-Landschaft ordnet die Meldeauflagen gegenüber Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft an.
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Rayonverbot (Art. 4 und 5 Konkordat[[1]](#articletitle_text_fn_1535605_2_1_c))
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