Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
702.11 CH-BL

§ 2 Verordnung über das Schiessen am Banntag - Festlegung der Schiesszeiten und der Schiesszonen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung über das Schiessen am Banntag · Festlegung der Schiesszeiten und der Schiesszonen

1. Der Gemeinderat legt für das Siedlungsgebiet die Schiesszeiten und die Schiesszonen fest.

← § 1 Verordnung über das Schiessen am Banntag Zulässigkeit § 3 Verordnung über das Schiessen am Banntag →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →