700
PolGLPol
CH-BL
§ 7h Polizeigesetz (PolG) - Mittel
Zuständigkeiten der Gemeinden - Gemeindepolizei
§ 7h PolG · Mittel
1. Die Gemeindepolizei ist uniformiert.
2. Die Uniform darf mit derjenigen der Polizei Basel-Landschaft übereinstimmen, muss aber mit dem Zusatz «Gemeindepolizei» versehen sein.
3. Die Gemeinde kann die Gemeindepolizistinnen und Gemeindepolizisten zum Selbst- und Drittschutz bewaffnen.
4. Der Waffeneinsatz richtet sich nach § 41 Abs. 1 Bst. a und b.