Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700 PolGLPol CH-BL

§ 7h Polizeigesetz (PolG) - Mittel

Zuständigkeiten der Gemeinden - Gemeindepolizei
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (116 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7h PolG · Mittel

1. Die Gemeindepolizei ist uniformiert.

2. Die Uniform darf mit derjenigen der Polizei Basel-Landschaft übereinstimmen, muss aber mit dem Zusatz «Gemeindepolizei» versehen sein.

3. Die Gemeinde kann die Gemeindepolizistinnen und Gemeindepolizisten zum Selbst- und Drittschutz bewaffnen.

4. Der Waffeneinsatz richtet sich nach § 41 Abs. 1 Bst. a und b.

← § 7g PolG Polizeigesetz (PolG) - Geltungsbereich § 7i PolG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →